Die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne in Hongkong bei Familien-Investmentholdings im Überblick
Die wichtigsten Fakten: Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen in Hongkong
- Keine Steuer auf Veräußerungsgewinne: Hongkong erhebt keine Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalvermögens
- Handel gegenüber Kapitalanlage: Gewinne können der Gewinnsteuer (Profits Tax) unterliegen (16,5 % für Kapitalgesellschaften, 8,25 % für Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit), wenn sie als Gewinne aus einer Handelstätigkeit eingestuft werden
- FIHV-Regelung: Für qualifizierende Transaktionen von Familien-Investmentholdingvehikeln (Family Investment Holding Vehicles), die von Single Family Offices verwaltet werden, gilt ein Gewinnsteuersatz von 0 % (mit Wirkung ab dem 1. April 2022)
- FSIE-Regelung: Die Steuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen gilt für ausländische Veräußerungsgewinne qualifizierender Rechtsträger, die die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz oder die Beteiligung erfüllen (erweitert zum 1. Januar 2024)
- Regelung zur Steuersicherheit: Safe-Harbour-Regeln gewährleisten bei inländischen Anteilsveräußerungen automatisch eine Behandlung als Veräußerung von Kapitalvermögen, wenn eine Beteiligung von mindestens 15 % über mindestens 24 Monate gehalten wurde (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024)
- Keine Quellensteuern: Hongkong erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Kapitalrückführungen
Hongkongs Stellung als führendes internationales Finanzzentrum wird durch sein einfaches Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen untermauert, das keine Steuer auf Veräußerungsgewinne vorsieht. Für Familien mit Anlagevermögen eröffnet dies außergewöhnliche Möglichkeiten zum Vermögensaufbau und zur generationenübergreifenden Vermögensübertragung. Das Fehlen einer formellen Steuer auf Veräußerungsgewinne bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Veräußerungsgewinne steuerfrei bleiben. Das Verständnis der entscheidenden Abgrenzung zwischen Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalvermögen und Handelsgewinnen, der sachgerechte Umgang mit der Regelung für Family Investment Holding Vehicles (FIHV) und die Nutzung der Steuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen (Foreign-Sourced Income Exemption, FSIE) sind für die steuerliche Optimierung familiärer Anlagestrukturen unerlässlich.
Die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne in Hongkong verstehen
Der grundlegende Grundsatz: Keine Steuer auf Veräußerungsgewinne
Hongkong verfügt über eines der weltweit wettbewerbsfähigsten Steuersysteme, das sich durch das Territorialprinzip der Besteuerung und den Verzicht auf mehrere in anderen Rechtsordnungen übliche Steuern auszeichnet. Besonders hervorzuheben ist, dass Hongkong keine Steuer auf Veräußerungsgewinne erhebt. Das bedeutet, dass Gewinne oder Erträge aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalvermögens grundsätzlich nicht der Besteuerung unterliegen. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Trusts.
Die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bietet Anlegern erhebliche Vorteile:
- Keine Steuer auf den Verkauf von Aktien und Wertpapieren: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Investmentfondsanteilen und anderen als Kapitalanlage gehaltenen Wertpapieren sind nicht steuerpflichtig
- Keine Steuer auf Immobilienwertsteigerungen: Wertsteigerungen von Immobilien, die als langfristige Kapitalanlage gehalten werden, unterliegen beim Verkauf nicht der Besteuerung
- Keine Steuer auf Unternehmensveräußerungen: Der Verkauf eines Unternehmens oder von Beteiligungen an einer Gesellschaft löst keine Steuerpflicht aus, sofern er als Veräußerung von Kapitalvermögen einzustufen ist
- Keine Nachlass- oder Erbschaftsteuer: Vermögensübertragungen durch Erbschaft oder Schenkung werden nicht besteuert, was die generationenübergreifende Vermögensplanung erleichtert
Diese Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob der Anleger in Hongkong ansässig ist oder nicht und ob sich die Vermögenswerte in Hongkong oder im Ausland befinden (vorbehaltlich der nachstehend erläuterten FSIE-Regelung für bestimmte Rechtsträger).
Die entscheidende Abgrenzung: Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen gegenüber Handelsgewinnen
Die Steuerbefreiung für Kapitalgewinne in Hongkong ist zwar weitreichend, unterliegt jedoch einer entscheidenden Einschränkung: der Unterscheidung zwischen Kapitalgewinnen und gewerblichen Handelsgewinnen. Nach der Inland Revenue Ordinance unterliegen Gewinne aus einer in Hongkong ausgeübten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit der Gewinnsteuer (Profits Tax). Der Steuersatz beträgt für Kapitalgesellschaften 16.5% (im Rahmen des zweistufigen Systems 8.25% auf die ersten HK$2 Millionen) und für Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit 15%.
Das Inland Revenue Department (IRD) wendet den sogenannten „Badges of Trade“-Test (Prüfung der Indizien für eine Handelstätigkeit) an, um festzustellen, ob ein Veräußerungsgewinn Kapitalcharakter hat (nicht steuerpflichtig) oder einer Handelstätigkeit zuzurechnen ist (als betriebliche Einkünfte steuerpflichtig). Dieser auf dem Common Law beruhende Test, der durch die Rechtsprechung in Hongkong und anderen Common-Law-Rechtsordnungen entwickelt wurde, berücksichtigt mehrere Faktoren:
| Faktor | Kapitalcharakter (nicht steuerpflichtig) | Handelscharakter (steuerpflichtig) |
|---|---|---|
| Haltedauer | Langfristige Haltedauer (in der Regel mehrere Jahre) | Kurzfristige Haltedauer mit raschem Umschlag |
| Häufigkeit der Transaktionen | E Einzelne oder seltene Transaktionen | Systematische, wiederholte Transaktionen |
| Absicht beim Erwerb | Erwerb als langfristige Anlage oder zur persönlichen Nutzung | Erwerb mit der Absicht eines gewinnbringenden Weiterverkaufs |
| Finanzierungsart | Finanzierung aus eigenen Mitteln | Hoher Fremdfinanzierungsanteil, wie für eine Handelstätigkeit typisch |
| Vorliegen einer vergleichbaren Handelstätigkeit | Veräußerung ohne Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | Veräußerung im Einklang mit den Handelsaktivitäten |
| Veränderungen am Vermögenswert | Vermögenswert im ursprünglichen Zustand gehalten | Vermögenswert zur Verbesserung seiner Vermarktbarkeit verändert |
| Verkaufsgrund | Verkauf aufgrund unvorhergesehener Umstände | Verkauf als Bestandteil einer geplanten Handelsstrategie |
Kein einzelner Faktor ist ausschlaggebend; das IRD berücksichtigt die Gesamtumstände. Eine Familieninvestmentgesellschaft, die ein diversifiziertes Wertpapierportfolio zum langfristigen Vermögenserhalt hält, würde in der Regel die Voraussetzungen für eine Behandlung als Kapitalanlage erfüllen. Dagegen würde ein Rechtsträger, der häufig Wertpapiere kauft und verkauft, insbesondere unter Einsatz von Fremdfinanzierung und mit kurzen Haltedauern, wahrscheinlich als gewerblich handelnd eingestuft, sodass seine Gewinne der Gewinnsteuer unterlägen.
Die Regelung zur Erhöhung der steuerlichen Rechtssicherheit
Safe-Harbour-Regelung für die Veräußerung von Eigenkapitalbeteiligungen in Hongkong
Angesichts der mit der Prüfung anhand der Handelsindizien verbundenen Unsicherheit erließ die Regierung von Hongkong die Inland Revenue (Amendment) Ordinance 2023 (in Kraft seit dem 15. Dezember 2023), mit der eine Regelung zur Erhöhung der steuerlichen Rechtssicherheit (Tax Certainty Enhancement Scheme) für in Hongkong erzielte Veräußerungsgewinne eingeführt wurde. Die Regelung gilt für Veräußerungen ab dem 1. Januar 2024.
Nach dieser Regelung gelten in Hongkong erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Eigenkapitalbeteiligungen automatisch als Gewinne mit Kapitalcharakter (und sind daher nicht steuerpflichtig), wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestbeteiligungsquote: Der investierende Rechtsträger hielt mindestens 15% der gesamten Eigenkapitalbeteiligungen an dem Beteiligungsunternehmen
- Mindesthaltedauer: Die Beteiligungsquote von mindestens 15% wurde während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 24 Monaten unmittelbar vor dem Veräußerungsdatum aufrechterhalten
- Berechtigter Investor: Der investierende Rechtsträger erfüllt bestimmte Voraussetzungen und betreibt keinen gewerblichen Wertpapierhandel
Diese Safe-Harbour-Bestimmung macht eine Prüfung anhand der Handelsindizien entbehrlich und schafft im Voraus Gewissheit darüber, dass qualifizierende Veräußerungsgewinne nicht der Gewinnsteuer unterliegen. Für Investmentholdinggesellschaften von Familien, die mittel- bis langfristig wesentliche Beteiligungen an Beteiligungsunternehmen halten, bietet diese Regelung wertvolle steuerliche Rechtssicherheit.
Ausschlüsse und Beschränkungen
Die Regelung zur Erhöhung der steuerlichen Rechtssicherheit sieht bestimmte Ausschlüsse vor:
- Kurzfristig orientierte Spekulanten, die die vorgeschriebene Haltedauer von 24 Monaten nicht erfüllen
- Minderheitsinvestoren mit einer Beteiligung von weniger als 15% (bei denen weiterhin eine Prüfung anhand der Handelsindizien erforderlich ist)
- Rechtsträger, deren Hauptgeschäft im Handel mit Wertpapieren oder Eigenkapitalbeteiligungen besteht
- Bestimmte Fälle, in denen Vorschriften zur Missbrauchsvermeidung greifen, weil den Gestaltungen die wirtschaftliche Substanz fehlt
Für Veräußerungsgewinne, die nicht unter die Safe-Harbour-Regelung fallen, gilt weiterhin der herkömmliche Test anhand der Handelsindizien, um festzustellen, ob die Gewinne Kapitalcharakter haben oder dem laufenden betrieblichen Ertrag zuzurechnen sind.
Die Regelung für Family Investment Holding Vehicles (FIHV)
E Ein entscheidender Fortschritt für Family Offices
Im Rahmen der strategischen Initiative Hongkongs, sich als führender Standort für Family Offices in Asien zu etablieren, führte die Regierung mit der Inland Revenue (Amendment) (Tax Concessions for Family-owned Investment Holding Vehicles) Ordinance 2023, die am 19. Mai 2023 in Kraft trat, eine Gewinnsteuervergünstigung für Investmentholdingvehikel im Familienbesitz (Family-owned Investment Holding Vehicles, FIHVs) ein.
Die FIHV-Regelung sieht einen Gewinnsteuersatz von 0% auf steuerpflichtige Gewinne aus qualifizierenden Transaktionen und Nebentransaktionen vor. Hervorzuheben ist, dass diese Vergünstigung rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 2022/23 gilt und somit Transaktionen ab dem 1. April 2022 erfasst.
Voraussetzungen für die Begünstigung von FIHVs
Um die FIHV-Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Rechtsträger mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- Eigentum der Familie: Ein oder mehrere Mitglieder derselben Familie müssen während des gesamten steuerlichen Bemessungszeitraums unmittelbar oder mittelbar mindestens 95% der wirtschaftlichen Berechtigung am FIHV halten. Dadurch wird sichergestellt, dass das Vehikel tatsächlich der Verwaltung des Familienvermögens und nicht der gewerblichen Anlageverwaltung dient.
- Verwaltung durch ein qualifizierendes Single Family Office (SFO): Das FIHV muss von einem qualifizierenden SFO in Hongkong verwaltet werden. Das SFO muss ausschließlich der Verwaltung des Vermögens und der Anlagen einer einzigen Familie dienen (wobei auch bestimmte gemeinnützige Einrichtungen einbezogen werden können).
- Mindestvermögensschwelle: Das FIHV muss den vorgeschriebenen Mindestvermögenswert erreichen und damit nachweisen, dass es sich um ein substanzielles Investmentvehikel und nicht lediglich um eine geringfügige Gestaltung handelt.
- Geschäftsleitung und Kontrolle in Hongkong: Das FIHV muss üblicherweise in Hongkong geleitet oder kontrolliert werden, sodass sichergestellt ist, dass tatsächliche Leitungstätigkeiten innerhalb dieses Steuerhoheitsgebiets stattfinden.
- Wirtschaftliche Substanz in Hongkong: Das FIHV muss seine wesentlichen einkünfteerzielenden Tätigkeiten (CIGAs) in Hongkong ausüben und Mindestanforderungen hinsichtlich qualifizierter Beschäftigter und betrieblicher Aufwendungen erfüllen:
- Mindestens zwei Vollzeitbeschäftigte in Hongkong, die die CIGAs ausüben und über die erforderlichen Qualifikationen verfügen
- Mindestens HK$2 Millionen an jährlichen betrieblichen Aufwendungen, die in Hongkong für die Ausübung der CIGAs anfallen
Begünstigte Transaktionen und Nebentransaktionen
Die FIHV-Steuervergünstigung gilt ausschließlich für steuerpflichtige Gewinne aus begünstigten Transaktionen und Nebentransaktionen. Zu den begünstigten Transaktionen gehören:
- Geschäfte mit Wertpapieren (Aktien, Anteilen, Schuldverschreibungen)
- Geschäfte mit Terminkontrakten
- Geschäfte mit Devisenkontrakten
- E inlagen bei Finanzinstituten
- Geschäfte mit börsengehandelten Fonds und Investmentfonds
- Sonstige festgelegte Geschäfte mit begünstigten Finanzinstrumenten
Nebentransaktionen sind Transaktionen, die mit den begünstigten Transaktionen zusammenhängen und bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Nach der ursprünglichen FIHV-Regelung galt für Nebeneinkünfte eine Obergrenze von 5%; die im November 2024 angekündigten Verbesserungsvorschläge sehen jedoch vor, diesen Schwellenwert abzuschaffen und stattdessen einen Ansatz auf Grundlage einer Ausschlussliste einzuführen.
Zweckgesellschaften in Familienbesitz (FSPEs)
Die FIHV-Regelung gewährt auch Zweckgesellschaften in Familienbesitz (FSPEs) Steuervergünstigungen. Dabei handelt es sich um Rechtsträger, die von FIHVs zum Halten bestimmter Arten von Anlagen genutzt werden, insbesondere von Private-Equity-Anlagen und direkten Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften. FSPEs profitieren bei begünstigten Transaktionen vom selben Gewinnsteuersatz von 0%.
Die vorgeschlagenen Verbesserungen der FIHV-Regelung umfassen eine Erweiterung der zulässigen Tätigkeiten von FSPEs auf den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften sowie an zwischengeschalteten FSPEs (d. h. FSPEs, die andere FSPEs halten). Dadurch wird bei komplexen familiären Anlagestrukturen eine größere Flexibilität bei der Strukturierung ermöglicht.
2024 vorgeschlagene Verbesserungen der FIHV-Regelung
Am 25. November 2024 veröffentlichte das Financial Services and Treasury Bureau (FSTB) ein Konsultationspapier, in dem wesentliche Verbesserungen der FIHV-Regelung vorgeschlagen wurden. Zu den wichtigsten Vorschlägen gehören:
- Erweiterung der begünstigten Vermögenswerte: Einbeziehung virtueller Vermögenswerte (Kryptowährungen, digitaler Token), Beteiligungen an nicht börsennotierten Rechtsträgern ohne körperschaftliche Rechtsform, direkter Kreditvergabe und Anlagen in privat vergebene Kredite
- Abschaffung der Obergrenze von 5% für Nebeneinkünfte: Ersetzung des Schwellenwerts von 5% durch einen Ansatz auf Grundlage einer Ausschlussliste, um größere Flexibilität zu ermöglichen
- Erweiterung der zulässigen Tätigkeiten von FSPEs: Flexiblere Möglichkeiten für FSPEs, Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften zu halten und zu verwalten
- Erweiterung des Umfangs begünstigter Transaktionen: Sicherstellung, dass die Regelung sich weiterentwickelnde Anlagestrategien und Anlageklassen erfasst
Die Konsultationsfrist endete am 3. Januar 2025. Zur Umsetzung dieser Verbesserungen werden für 2025 Gesetzesänderungen erwartet, die Hongkongs Position als führender Standort für Family Offices weiter festigen sollen.
Die Regelung zur Befreiung ausländischer Einkünfte (FSIE)
Hintergrund: Reaktion auf Bedenken der EU
Hongkongs traditionelles territoriales Steuersystem befreit Einkünfte aus Quellen außerhalb Hongkongs von der Gewinnsteuer. Im Oktober 2021 setzte die Europäische Union Hongkong jedoch auf ihre graue Liste nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete und äußerte Bedenken, dass Hongkongs territoriale Steuerregelung die Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen (MNEs) erleichtern könnte.
Als Reaktion darauf führte Hongkong die Regelung zur Befreiung ausländischer Einkünfte (FSIE) ein, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Die Regelung führte einen präzisierten Rahmen ein, nach dem bestimmte ausländische Einkünfte, die Rechtsträger multinationaler Unternehmensgruppen in Hongkong vereinnahmen, als aus Hongkong stammend und damit als steuerpflichtig gelten, sofern nicht bestimmte Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind. Am 20. Februar 2024 wurde Hongkong erfolgreich von der EU-Beobachtungsliste gestrichen, was die internationale Akzeptanz des FSIE-Rahmens bestätigte.
Anwendungsbereich der FSIE-Regelung
Die FSIE-Regelung gilt ausschließlich für Rechtsträger multinationaler Unternehmensgruppen – also Rechtsträger, die multinationalen Unternehmensgruppen angehören, welche in mehreren Steuerhoheitsgebieten tätig sind. Natürliche Personen und rein inländische Unternehmen unterliegen nicht der FSIE-Regelung.
Die FSIE-Regelung erfasst folgende Arten ausländischer Einkünfte:
- Zinsen (ab dem 1. Januar 2023)
- Dividenden (ab dem 1. Januar 2023)
- Gewinne aus der Veräußerung von Eigenkapitalbeteiligungen (ab dem 1. Januar 2023)
- Einkünfte aus geistigem Eigentum (ab dem 1. Januar 2023)
- Gewinne aus der Veräußerung aller sonstigen Vermögenswerte (ab dem 1. Januar 2024 im Rahmen der erweiterten FSIE-2.0-Regelung)
Die Erweiterung zum 1. Januar 2024 (FSIE 2.0) dehnte den Anwendungsbereich erheblich aus, sodass nun ausländische Gewinne aus der Veräußerung sämtlicher Arten beweglichen und unbeweglichen Vermögens erfasst werden, unabhängig davon, ob sie Kapital- oder Ertragscharakter haben und ob es sich um finanzielle oder nichtfinanzielle Vermögenswerte handelt. Dadurch wird eine umfassende Erfassung grenzüberschreitender Veräußerungsgewinne sichergestellt.
Befreiungsvoraussetzungen: wirtschaftliche Substanz, Beteiligung und Nexus
Ausländische Einkünfte, die unter die FSIE-Regelung fallen, sind von der Gewinnsteuer befreit, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Anforderung an die wirtschaftliche Substanz: Der Steuerpflichtige übt in Hongkong wesentliche wirtschaftliche Tätigkeiten aus, die unmittelbar mit der Erzielung der Einkünfte zusammenhängen. Hierfür ist Folgendes erforderlich:
- Eine angemessene Anzahl qualifizierter Beschäftigter in Hongkong
- Ein angemessener Umfang betrieblicher Aufwendungen in Hongkong
- Die Tätigkeiten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Einkünften stehen
- Beteiligungsanforderung: Bei Dividenden und Gewinnen aus der Veräußerung von Eigenkapitalbeteiligungen muss der Steuerpflichtige eine wesentliche Beteiligung an dem Rechtsträger halten, der die Einkünfte erwirtschaftet:
- Bei Dividenden eines nicht verbundenen Rechtsträgers muss eine Eigenkapitalbeteiligung von mindestens 5% gehalten werden
- Bei Gewinnen aus der Veräußerung von Eigenkapitalbeteiligungen an einem nicht verbundenen Rechtsträger muss eine Eigenkapitalbeteiligung von mindestens 15% gehalten werden
- Für verbundene Rechtsträger gelten andere Schwellenwerte
- Die Beteiligung muss über einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten gehalten werden
- Nexus-Anforderung: Bei Einkünften aus geistigem Eigentum muss der Steuerpflichtige einen Zusammenhang zwischen den in Hongkong durchgeführten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten und den vereinnahmten Einkünften aus geistigem Eigentum nachweisen. Grundlage ist ein modifizierter Nexus-Ansatz, der dem Rahmenwerk zu Aktionspunkt 5 des BEPS-Projekts der OECD ähnelt.
Steuerentlastung für Veräußerungsgewinne bei konzerninternen Übertragungen
Das erweiterte FSIE-Regime (FSIE 2.0) führte eine Steuererleichterung für konzerninterne Übertragungen ein, die einen Aufschub der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus ausländischen Quellen ermöglicht, wenn Vermögenswerte zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb eines multinationalen Konzerns übertragen werden. Die Steuererleichterung schiebt die Besteuerung bis zur endgültigen Veräußerung des Vermögenswerts außerhalb des Konzerns auf, wobei besondere Missbrauchsbekämpfungsvorschriften zur Verhinderung von Manipulationen gelten.
FSIE-Compliance und Dokumentation
MNE-Unternehmen, die die FSIE-Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen, müssen eine umfassende Dokumentation führen, die die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz, die Beteiligung oder den Nexus belegt. Das IRD hat ausführliche Leitlinien einschließlich häufig gestellter Fragen und veranschaulichender Beispiele veröffentlicht (zuletzt im Juli 2024 aktualisiert), die die praktische Anwendung des Regimes erläutern.
Ausnahme für FIHVs vom FSIE-Regime
Von besonderer Bedeutung ist, dass begünstigungsfähige FIHVs vom FSIE-Regime ausgenommen sind. Dies bedeutet, dass FIHVs, die von begünstigungsfähigen SFOs verwaltet werden und die FIHV-Anforderungen erfüllen, bei qualifizierenden Transaktionen von der Gewinnsteuervergünstigung mit einem Steuersatz von 0% profitieren, ohne die FSIE-Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz oder die Beteiligung für Einkünfte aus ausländischen Quellen gesondert erfüllen zu müssen. Diese Ausnahme vereinfacht die Compliance für Familienanlagevehikel, die nach dem FIHV-Regime strukturiert sind, erheblich.
Praktische Auswirkungen für familiäre Anlagebestände
Steuereffiziente Strukturierung von Familienvermögen
Für vermögende Familien mit Anlagebeständen bietet das Steuersystem von Hong Kong außergewöhnliche Möglichkeiten für eine steuereffiziente Vermögensverwaltung und generationenübergreifende Vermögensübertragung:
- Privatanleger: Privatpersonen, die zur langfristigen Wertsteigerung in Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögenswerte investieren, profitieren von einer vollständigen Befreiung von der Steuer auf Veräußerungsgewinne. Es fallen keine Nachlass-, Erbschaft- oder Schenkungsteuern an, was eine reibungslose Vermögensübertragung auf künftige Generationen erleichtert.
- Familiäre Anlagegesellschaften: Familien können Gesellschaften in Hong Kong gründen, um Anlageportfolios zu halten. Werden sie als langfristige Anlagevehikel (und nicht als Handelsunternehmen) strukturiert, sind Veräußerungsgewinne von der Steuer auf Veräußerungsgewinne befreit. Das Tax Certainty Enhancement Scheme bietet zusätzliche Rechtssicherheit für Anteilsveräußerungen, die die Kriterien einer Beteiligung von 15% und einer Haltedauer von 24 Monaten erfüllen.
- FIHVs für große Familienvermögen: Familien mit umfangreichen Vermögenswerten, die den Mindestschwellenwert erreichen, sollten die Einrichtung von FIHVs in Betracht ziehen, die von begünstigungsfähigen SFOs verwaltet werden. Diese Struktur bietet:
- 0% Gewinnsteuer auf qualifizierende Transaktionen, wodurch die Besteuerung von Anlagegewinnen entfällt
- Befreiung von den FSIE-Compliance-Anforderungen
- Professionelle Verwaltungsinfrastruktur eines Family Office
- Flexibilität bei der Anlage in eine breite Palette von Anlageklassen, einschließlich virtueller Vermögenswerte und privater Kreditfinanzierungen (vorbehaltlich der vorgeschlagenen Erweiterungen)
- F amilien mit Bezug zu mehreren Steuerhoheitsgebieten: Familien mit Vermögenswerten und Geschäftstätigkeiten in mehreren Steuerhoheitsgebieten profitieren vom umfangreichen Netz an Steuerabkommen von Hong Kong (über 40 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen) sowie davon, dass auf Dividenden- und Zinszahlungen keine Quellensteuern erhoben werden, was effiziente grenzüberschreitende Kapitalströme erleichtert.
Risikomanagement: Vermeidung einer Einstufung als Handelstätigkeit
Um die Behandlung als Veräußerungsgewinne zu bewahren und eine Gewinnbesteuerung zu vermeiden, sollten familiäre Anlagegesellschaften Verfahren einführen, die die Einstufung als Anlage- statt als Handelstätigkeit untermauern:
- Anlageabsicht dokumentieren: Führen Sie Protokolle des Leitungsorgans, Anlagerichtlinien und Unterlagen, die die langfristige Anlageabsicht belegen
- Transaktionshäufigkeit begrenzen: Vermeiden Sie übermäßige Portfolioumschichtungen, die auf einen systematischen Handel hindeuten könnten
- Angemessene Haltedauern einhalten: Halten Sie Anlagen über substanzielle Zeiträume (idealerweise Jahre statt Monate), die mit einem langfristigen Vermögensaufbau im Einklang stehen
- Übermäßigen Fremdkapitaleinsatz vermeiden: Nutzen Sie konservative Finanzierungsstrukturen statt des für Handelsaktivitäten typischen hohen Fremdkapitaleinsatzes
- Handels- und Anlagetätigkeiten trennen: Wenn Sie sowohl Handels- als auch Anlagetätigkeiten ausüben, sollten Sie erwägen, diese klar voneinander abgegrenzt in getrennten Rechtsträgern auszuüben
Umsetzung der FSIE-Compliance für Familien mit multinationalen Unternehmen
Familien mit multinationalen Geschäftstätigkeiten (über rein passive Anlagen hinaus) müssen die Anforderungen des FSIE-Regimes sorgfältig berücksichtigen:
- Status als MNE-Unternehmen prüfen: Ermitteln Sie, welche Rechtsträger der Familie als MNE-Unternehmen gelten und dem FSIE-Regime unterliegen
- Wirtschaftliche Substanz beurteilen: Stellen Sie eine ausreichende Substanz in Hong Kong (Beschäftigte, Aufwendungen, Tätigkeiten) sicher, um die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz für Einkünfte aus ausländischen Quellen zu erfüllen
- Beteiligungsanforderungen berücksichtigen: Strukturieren Sie Beteiligungen so, dass die Beteiligungsschwellen (5% für Dividenden, 15% für Gewinne aus Anteilsveräußerungen) erreicht werden, wenn die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz möglicherweise nur schwer zu erfüllen sind
- Compliance-Dokumentation führen: Bewahren Sie umfassende Aufzeichnungen auf, die die Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung belegen
- FIHV-Struktur in Betracht ziehen: Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Strukturierung über ein FIHV die Komplexität der FSIE-Compliance vollständig vermeiden
Regionaler Vergleich: Der Wettbewerbsvorteil von Hong Kong
Hong Kong im Vergleich zu Singapur
Singapur, der wichtigste regionale Wettbewerber von Hong Kong im Family-Office-Geschäft, bietet ebenfalls eine Befreiung von der Steuer auf Veräußerungsgewinne. Allerdings erhebt Singapur eine Goods and Services Tax (GST) von 9% (seit 2024), während Hong Kong weder eine GST noch eine Mehrwertsteuer erhebt. Die Einkommen- und Körperschaftsteuersätze in Singapur (bis zu 24% für Privatpersonen, 17% für Kapitalgesellschaften) sind höher als in Hong Kong (höchstens 17% auf Arbeitseinkommen, 16.5% auf Gewinne). Die Steuerbefreiungsregelungen für Fonds nach Section 13O und 13U in Singapur enthalten spezifische Anforderungen; das FIHV-Regime von Hong Kong bietet vergleichbare Vorteile und zusätzlich den Vorteil, dass keine GST-Belastung anfällt.
Hong Kong im Vergleich zu Festlandchina
Festlandchina erhebt erhebliche Steuern auf Veräußerungsgewinne und Kapitalerträge. Die Körperschaftsteuer beträgt 25%, die Einkommensteuer für Privatpersonen erreicht 45%, und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren unterliegen zunehmend der Besteuerung (börsennotierte Aktien waren bisher steuerbefreit, die Vorschriften entwickeln sich jedoch weiter). Dividendeneinkünfte von Privatpersonen werden mit 20% besteuert. Die vollständige Befreiung von der Steuer auf Veräußerungsgewinne und der Verzicht auf eine Dividendensteuer für Privatpersonen in Hong Kong schaffen erhebliche Vorteile für den Vermögensaufbau und -erhalt.
Hong Kong im Vergleich zu anderen asiatischen Steuerhoheitsgebieten
| Steuerhoheitsgebiet | Steuer auf Veräußerungsgewinne | Körperschaftsteuer | Einkommensteuer für Privatpersonen (Höchstsatz) | Quellensteuer auf Dividenden/Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| Hong Kong | Keine | 16.5% | 17% | Keine |
| Singapur | Keine | 17% | 24% | Keine (im Allgemeinen) |
| Japan | 20.315% | 29.74% | 55% | 15.315%-20.42% |
| Südkorea | Bis zu 27.5% | Bis zu 27.5% | 49.5% | 14%-22% |
| Taiwan | 20% | 20% | 40% | 21% |
| Australien | In der Einkommensteuer enthalten | 30% | 47% | 30% |
Die Kombination aus dem Verzicht auf eine Steuer auf Veräußerungsgewinne, niedrigen Einkommensteuersätzen, einem umfassenden Netz von Steuerabkommen und dem Fehlen von Quellensteuern macht Hongkong zum steuereffizientesten Standort in Asien für Investmentholdings von Familien.
Zukunftsausblick und aktuelle Entwicklungen
Kontinuierliche Weiterentwicklung des Family-Office-Ökosystems
Die Regierung Hongkongs hat ihr starkes Engagement für den Aufbau eines erstklassigen Family-Office-Zentrums unter Beweis gestellt. Die im November 2024 angekündigten Vorschläge zur Verbesserung der FIHV-Regelung zeigen, dass sie auf die Bedürfnisse des Marktes und sich wandelnde Anlagestrategien eingeht. Die für 2025 erwarteten Gesetzesänderungen werden Hongkongs Wettbewerbsposition weiter stärken.
Angleichung an internationale Standards
Die erfolgreiche Streichung Hongkongs von der EU-Beobachtungsliste im Februar 2024 bestätigt, dass sein überarbeitetes steuerliches Rahmenwerk den internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich entspricht und zugleich seine Wettbewerbsvorteile wahrt. Die Umsetzung der FSIE-Regelung und des Tax Certainty Enhancement Scheme zeigt Hongkongs Fähigkeit, die Einhaltung internationaler Vorgaben mit steuerpflichtigenfreundlichen Maßnahmen in Einklang zu bringen.
Virtuelle Vermögenswerte und alternative Anlagen
Die vorgeschlagene Erweiterung der FIHV-Regelung auf virtuelle Vermögenswerte, private Kreditfinanzierungen und alternative Anlagen versetzt Hongkong in die Lage, moderne Anlagestrategien von Familien zu unterstützen. Da digitale Vermögenswerte zu immer wichtigeren Bestandteilen von Familienvermögen werden, entwickelt Hongkong seinen regulatorischen und steuerlichen Rahmen weiter, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Regionaler Wettbewerb und Differenzierung
Während Singapur ein starker Wettbewerber bleibt, zählen die größere Nähe zu Festlandchina, der nahtlose Zugang zur Greater Bay Area, ein größerer und liquiderer Finanzmarkt sowie das Fehlen einer Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) bzw. Mehrwertsteuer (VAT) zu Hongkongs Vorteilen. Die fortlaufende Weiterentwicklung der Family-Office-Regelung Hongkongs schafft zusammen mit Initiativen wie dem Capital Investment Entrant Scheme, dessen Bedingungen 2024 gelockert wurden, ein überzeugendes Leistungsangebot für Familien mit besonders hohem Vermögen.
Fazit
Hongkongs Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne schafft in Verbindung mit der FIHV-Regelung, dem FSIE-Rahmenwerk und dem Tax Certainty Enhancement Scheme eines der weltweit attraktivsten Umfelder für Investmentholdings von Familien. Das Fehlen einer Steuer auf Veräußerungsgewinne ermöglicht einen steuerfreien Vermögensaufbau durch den Zinseszinseffekt, während die FIHV-Regelung institutionellen Family Offices einen Steuersatz von 0% auf Anlageerträge gewährt. Die überarbeitete FSIE-Regelung bringt die Einhaltung internationaler Vorgaben mit praktikablen Möglichkeiten zur Steuerbefreiung für qualifizierte Steuerpflichtige in Einklang.
Für Familien, die sich mit diesen Regelwerken befassen, sind folgende Aspekte entscheidend: (1) die eindeutige Einordnung als Investition und nicht als Handel durch entsprechende Dokumentation und tatsächliches Verhalten aufrechtzuerhalten; (2) zu prüfen, ob eine FIHV-Struktur für umfangreiche Familienvermögen geeignet ist; (3) die Einhaltung der FSIE-Anforderungen für Rechtsträger multinationaler Unternehmensgruppen sicherzustellen; und (4) das Tax Certainty Enhancement Scheme für mittel- bis langfristige Eigenkapitalbeteiligungen zu nutzen.
Indem Hongkong sein Family-Office-Ökosystem kontinuierlich weiterentwickelt, festigt es seine Position als führendes asiatisches Zentrum für die Verwaltung von Familienvermögen und bietet dabei eine unübertroffene Steuereffizienz, einen hochentwickelten regulatorischen Rahmen sowie Zugang zu asiatischen und globalen Märkten.
Wichtigste Erkenntnisse
- Keine Steuer auf Veräußerungsgewinne: Hongkong erhebt keine Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten mit Kapitalcharakter und bietet damit erhebliche Vorteile beim Vermögensaufbau
- Die Abgrenzung zwischen Kapitalanlage und Handel ist entscheidend: Gewinne, die als handelsbedingt eingestuft werden, unterliegen der Gewinnsteuer (16.5%); achten Sie auf lange Haltedauern, seltene Transaktionen und eine Dokumentation der Anlagetätigkeit, um die Behandlung als Kapitalanlage zu erhalten
- Das Tax Certainty Scheme bietet eine Safe-Harbour-Regelung: In Hongkong erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Eigenkapitalbeteiligungen gelten automatisch als nicht steuerpflichtige Veräußerungsgewinne mit Kapitalcharakter, wenn eine Beteiligung von mindestens 15% für mindestens 24 Monate gehalten wird (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024)
- Die FIHV-Regelung bietet Family Offices einen Steuersatz von 0%: Familien-Investmentholdingvehikel (Family Investment Holding Vehicles), die von Single Family Offices verwaltet werden, profitieren bei qualifizierenden Transaktionen von einer vollständigen Befreiung von der Gewinnsteuer; die für 2025 vorgeschlagenen Verbesserungen erweitern den Anwendungsbereich auf virtuelle Vermögenswerte und alternative Anlagen
- Die FSIE-Regelung verlangt die Einhaltung von Vorgaben durch Rechtsträger multinationaler Unternehmensgruppen: Rechtsträger multinationaler Unternehmensgruppen müssen die Anforderungen an wirtschaftliche Substanz, Beteiligung oder Nexus erfüllen, um eine Steuerbefreiung für Einkünfte aus ausländischen Quellen zu erhalten; FIHVs sind von den FSIE-Anforderungen ausgenommen
- Keine Quellensteuern oder Nachlasssteuern: Hongkong erhebt weder Quellensteuer auf Dividenden oder Zinsen noch Nachlass- oder Erbschaftsteuer und erleichtert damit effiziente grenzüberschreitende Kapitalflüsse und die generationenübergreifende Vermögensübertragung
- Regionaler Steuervorteil: Hongkongs Kombination aus dem Verzicht auf eine Steuer auf Veräußerungsgewinne, niedrigen Einkommensteuersätzen und dem Fehlen einer Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) bzw. Mehrwertsteuer (VAT) macht es zum steuereffizientesten Standort in Asien für Investmentholdings von Familien
- Professionelle Beratung ist unerlässlich: Angesichts der komplexen Abgrenzung zwischen Handel und Investition, der FIHV-Anforderungen und der Einhaltung der FSIE-Vorgaben sollten Familien qualifizierte Steuerberater in Hongkong hinzuziehen, um ihre Strukturierung zu optimieren und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen
Haftungsausschluss: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zur steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen und Investmentholdings von Familien in Hongkong. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern, und die individuellen Umstände unterscheiden sich erheblich. Leser sollten qualifizierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater in Hongkong konsultieren, um eine auf ihre jeweilige Situation zugeschnittene Beratung zu erhalten. Die dargestellten Informationen entsprechen dem Stand von Dezember 2024 und geben die zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze und Vorschriften wieder.
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